1667/AB XXII. GP
Eingelangt am 25.06.2004
Dieser Text ist elektronisch
textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.
BM für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt- und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
Gegenstand: Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Dipl.-Ing.
Dr. Wolfgang Pirklhuber,
Kolleginnen und Kollegen vom 26. April 2004, Nr.
1671/J,
betreffend Förderung pilzresistenter Weinsorten
Auf die
schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,
Kolleginnen
und
Kollegen vom 26. April 2004, Nr. 1671/J, betreffend Förderung pilzresistenter
Weinsorten,
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Die Züchtung pilzresistenter
Rebsorten erfolgt in Österreich an der Höheren Bundeslehranstalt
und Bundesamt für Wein- und Obstbau
Klosterneuburg. In der Abteilung Rebenzüchtung wur-
den neben zahlreichen
anderen Aufgaben seit dem Jahre 1921 insgesamt 2.069 Kreuzungen
mit
ausgewählten Elternsorten durchgeführt. Die Verminderung des Einsatzes von
Pflanzen-
schutzmitteln war von Anfang an ein Zuchtziel, etwa 2/3 der
Kreuzungen wurden dafür durch-
geführt, seit 1985 nahezu 100%. Die
Rebenzüchtung selbst ist mit einer Zuchtzeit von mindes-
tens 30 Jahren und einer Erfolgsquote von 200.000
: 1 (200.000 angebaute Kerne ergeben
eine Erfolg versprechende neue
Sorte) sehr teuer.
Das Ziel der Resistenzzüchtung
ist, das hohe Qualitätspotenzial und die gute Klimaanpassung
autochthoner heimischer Rebsorten mit den
Toleranzeigenschaften amerikanischer Rebarten
(völlige Resistenzen gibt es nicht) gegen die
pilzlichen Schaderreger von Oidium und Pero-
nospora in
neuen Sorten zu kombinieren. Die amerikanischen Rebarten bringen mit
ihrem
Erbgut jedoch auch unerwünschte Eigenschaften mit, wie z.B.: fremde bis
abstoßende Ge-
schmackskomponenten, sehr hohes
Ertragspotential mit körperlosen Produkten, teilweise sehr
hohe
Anfälligkeiten gegenüber der Traubenfäule (Botrytis), Phomopsis, Pockenmilbe,
Blattreb-
laus und Frühfrost sowie generell erschwerte Anbau- und
Verarbeitungsmöglichkeiten.
Die
Eigenschaftskombination von guten weinbaulichen Eigenschaften, ausreichenden
Tole-
ranzen, leichter Verarbeitbarkeit und hoher Produktqualität tritt in
den Neuzüchtungen sehr
selten auf. Es ist
deshalb erforderlich, mit sehr großen Populationen zu arbeiten und
auch
neue Sorten
anderer Zuchtstationen zu prüfen. Diesbezüglich existiert eine weltweite
Koopera-
tion
zwischen der Höheren Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau,
Kloster-
neuburg und zahlreichen internationalen Instituten. Die Ergebnisse
aus Versuchen mit auslän-
dischen
Züchtungen sind bisher jedoch zum größten Teil enttäuschend, weil Züchtungen
aus
anderen Klimazonen in unseren heimischen Klimagebieten oft
negative Eigenschaften zeigen,
die im
Herkunftsgebiet nicht oder weniger auftreten. Es werden deshalb die eigenen
For-
schungen fortgesetzt, tausende neue Pflanzen stehen laufend in
Prüfung.
Die im Ausland laufenden Versuche,
Pilzresistenzen aus amerikanischen Rebarten oder ande-
ren Pflanzen auf
gentechnischem Weg in bestehende Qualitätssorten zu transferieren,
zeigen
nach vielen Rückschlägen erste
Erfolge; dieser Weg steht in Österreich jedoch nicht zur
Dis-
kussion.
Zu Frage
2:
• Im
Österreichischen Rebsortenverzeichnis gem. § 5 Rebenverkehrsgesetz 1996 i.d.g.F.
(in
Umsetzung der
RL 68/193 EWG, dort „Rebsortenkatalog" genannt) sind jene Sorten aufge-
listet, von welchen Vermehrungsgut amtlich
anerkannt oder kontrolliert werden kann, was
eine Voraussetzung für die Verkehrsfähigkeit des
Rebvermehrungsgutes ist. Seit der
Schaffung des Binnenmarktes kann jedoch in jedem
Mitgliedstaat der Europäischen Ge-
meinschaft Rebvermehrungsgut von allen
Sorten vermehrt und anerkannt werden, die in
irgend einem
Rebsortenkatalog der Mitgliedstaaten aufgelistet sind. Ein europäischer
Reb-
sortenkatalog ist in der RL
68/193/EWG i.d.g.F. vorgesehen, die Verhandlungen dazu ha-
ben auf Expertenniveau bereits
begonnen. Im österreichischen Rebsortenverzeichnis sind
zum dzt. Stand folgende pilzresistente Sorten
gelistet: Bianca, Phoenix, Ráthay,
Roesler,
Seifert
und Perle von
Zala.
•
Die
Klassifizierung gem. Art. 19 der VO (EG) 1493/99 (Gemeinsame Marktorganisation
für
Wein), d.h. die Zulassung von Rebsorten zum Anbau, ist ein davon
unabhängiger Rechts-
bereich, der in die Kompetenz der Bundesländer
fällt. Derzeit existieren Rebsortenklassifi-
zierungen als
Verordnung auf der Grundlage des jeweiligen Landesweinbaugesetzes
in
Niederösterreich, Burgenland und Wien. Die
Rebsortenklassifizierung für die Steiermark ist
noch in Ausarbeitung. Allen Verordnungen gleich
ist die Tatsache, dass der Aufnahme ei-
ner Sorte in die Klassifizierung ein
Anhörungsverfahren (Landwirtschaftskammern) voran-
geht. Die
Klassifizierungen der einzelnen Bundesländer entsprechen einander
weitgehend;
Roesler und Ráthay sind in allen Gesetzen enthalten; die
Sorte Regent ist in Wien, im Bur-
genland und voraussichtlich in der
Steiermark klassifiziert.
•
Die Liste der zur
Qualitätsweinerzeugung zugelassenen Rebsorten findet sich in der
Ver-
ordnung des
Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft
über Qualitätsweinrebsorten, BGBl
II Nr. 348/2000, auf Grund des §10
Abs. 5 des Weinge-
setzes 1999 i.d.g.F.
Zur Qualitätsweinerzeugung zugelassen sind die pilztoleranten
Neu-
züchtungen Roesler und Ráthay.
Zu den Fragen 3 und
4:
Eine
Statistik über die jährlich gemäß Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 in Österreich
in Ver-
kehr gebrachten Pflanzenschutzmittel wird regelmäßig im Grünen
Bericht veröffentlicht. Ein
Rückschluss auf die einzelnen Kulturen ist
nicht möglich. Gemäß Tabelle 4.6. des Grünen Be-
richtes wurden 2002 insgesamt 3.079 Tonnen
Pflanzenschutzmittel in Österreich in Verkehr
gebracht, davon 593 Tonnen
Fungizide, 591 Tonnen Schwefel und 97 Tonnen Insektizide. Es
darf darauf hingewiesen werden, dass der
allergrößte Teil der österreichischen Weingärten
nach den Richtlinien
des ÖPUL-Programmes bewirtschaftet wird.
Zu Frage 5:
Angelegenheiten
über die gesundheitlichen Auswirkungen des Einsatzes bestimmter Stoffe
fallen
grundsätzlich in die Kompetenz der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
und
nicht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft. Das
Zulassungsverfahren
gem. Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 sieht jedoch als
Zulassungsbe-
dingung vor, dass bei der Anwendung eines
Pflanzeschutzmittels nach dem Stand der wissen-
schaftlichen und technischen Erkenntnisse u.a.
keine schädlichen Auswirkungen auf die Ge-
sundheit von Mensch und Tier gegeben sein dürfen.
Dieses Erfordernis wird von der Zulas-
sungsbehörde überprüft, womit sichergestellt ist,
dass Erkenntnisse über die gesundheitliche
Unbedenklichkeit vorliegen
müssen.
Zu Frage
6:
Die
genannten Sorten werden von der Höheren Bundeslehranstalt und Bundesamt für
Wein-
und Obstbau
Klosterneuburg wie folgt bewertet:
-
Bianca, Johanniter,
Bronner: sind auf
Grund ihrer günstigen Eigenschaften in den Ländern
Niederösterreich (Bianca,
Johanniter, Bronner), Burgenland (Bianca) und Wien (Bianca) in
der jeweiligen
Verordnung über die Rebsortenklassifizierung zum Anbau
zugelassen;
-
Solaris. Malverina.
Rondo: sind in Prüfung;
Solaris und Rondo auch bei Winzerbetrieben
(mit Ausnahmegenehmigung zur
Klassifizierung);
-
Seyval blanc,
Goldmuskat, Chambourcin, Leon Millot, Marechal Foch, Regent:
entspre-
chen durch einige
Eigenschaften wie z.B. störende Aromasubstanzen (sog. „off
flavour"),
Foxnote,
Hybridenfarbstoff, mangelnde Qualität, etc.; sind auf Grund der
mangelnden
Weinqualität als Keltertrauben abzulehnen;
eine Eignung als Tafeltraube ist ebenfalls nicht
erkennbar. Anzumerken ist, dass die genannten
Eigenschaften für die in Österreich herr-
schenden Klimabedingungen und den
sich daraus ergebenden Stoffwechselspezifika der
Pflanze gelten (z.B.
Hitzestress);
-
Muskat bleu ist eine alte Schweizer Hybridsorte, aber
als Tafeltraube in Verwendung;
-
Cabernet Cortis, Monarch: diese Züchtungen entstanden erst
in den 80er Jahren, weshalb
keine Daten in Österreich
vorliegen.
Zur
Pilzresistenz:
-
Bianca: gute Toleranz gegen Mehltaukrankheiten,
frühe Reife;
-
Johanniter: an
Rheinriesling (RR) erinnernd, ohne dessen Größe zu erreichen; gute
Tole-
ranz gegen
Mehltaukrankheiten, aber ähnlich wie RR anfällig gegen Botrytis,
gewisse
Chlorose
Neigung;
-
Bronner: Ähnlichkeit zu Weißburgunder, gute
Toleranz gegen Mehltaukrankheiten;
-
Solaris: gute Toleranz gegen Mehltaukrankheiten
(als Wein eher ungeeignet);
-
Malverina: durchschnittliche bis gute Toleranz gegen
Mehltaukrankheiten;
-
Rondo:
fruchtiger Rotweintyp erinnert an St. Laurent, von der Qualität am ehesten von
al-
len genannten mit
V.
vinifera
vergleichbar, aber nur verbesserte Resistenz bei Peronos-
pora nicht bei Oidium, Herkunft
der Resistenz aus der Vitis amurensis (Saperavi Severnij);
-
Seyval
blanc: sehr starke
Toleranz gegen Mehltaukrankheiten, aber dünne Weine;
-
Goldmuskat: der
Vitis labrusca Einfluss ist sehr deutlich zu erkennen, harte
Erdbeer-Note,
verrieselt leicht, sehr
kalkempfindlich;
-
Leon Milot,
Chambourcin und
Regent: Hybridfarbstoffträger, „off flavour";
-
Marechal Foch: hohe Reblausempfindlichkeit am Blatt
(Blattgallenbildung, Gefahr der Aus-
breitung), off
flavour;
-
Muskat
bleue: als Tafel-Traube
in Verwendung, ist auch in Österreich klassifiziert, aber
keine Kelterqualität, verrieselt
gerne.
Zu Frage
7:
Wie bereits
unter Frage 2 ausgeführt, liegt die Zulassung der Sorten zum Anbau
(Klassifizie-
rung) im
Kompetenzbereich der Bundesländer, weshalb jedes Bundesland selbständig
über
die zum Anbau
zugelassenen Sorten entscheidet. Die Sorte Regent ist in den
Bundesländern
Wien und Burgenland zum Anbau zugelassen, eine Zulassung in der
Steiermark ist zu erwar-
ten. Wie die NÖ
Landesregierung mitteilt, wurde die Rebsorte Regent aufgrund einer
negati-
ven Stellungnahme der Höheren Bundeslehranstalt und Bundesamt für
Wein- und Obstbau
Klosterneuburg nicht in die NÖ
Rebsortenverordnung, LGBI. 6150/1-0, aufgenommen. Die
NÖ
Landes-Landwirtschaftskammer hat sich dieser Stellungnahme
angeschlossen.
Zu Frage
8:
Die
gesamte Rebfläche Deutschlands betrug 2003 104.211 ha, davon waren 1.389 ha mit
der
Sorte Regent
bepflanzt. Die wichtigsten Weißweinsorten Deutschlands waren 2003 die
Sorten
Rheinriesling (20.770 ha), Müller Thurgau (16.078 ha) und Sylvaner
(5.820 ha); die wichtigsten
Rotweinsorten waren Spätburgunder (11.022 ha),
Dornfelder (7.686 ha) und Blauer Portugie-
ser (4.931 ha). Die Schweiz wies 2003 eine
Rebfläche von insgesamt 14.929 ha auf, davon
waren 38,6 ha mit der
Sorte Regent bepflanzt.
Zu Frage
9:
Bei der
Beratung in Fragen der Sortenwahl steht - wie auch in sämtlichen anderen
Fragestel-
lungen des österreichischen Weinbaues - die Weinqualität im
Vordergrund. Der Rebzuchtan-
stalt in
Klosterneuburg ist es gelungen, in jahrzehntelanger Arbeit neben traditionellen
Rot-
weinsorten
wie Zweigelt oder Blauburger Sorten neu zu züchten, welche eine erhöhte
natürli-
che Pilztoleranz
aufweisen. Auch diese Sorten wurden einer jahrelangen Prüfung auf
Wein-
baueignung unter
österreichischen Bedingungen sowie auf ihre Weinqualität unterzogen.
Nach
Abschluss dieser
Untersuchungen konnten im Jahr 2000 die Rotweinsorten Roesler
und
Ráthay in
das Qualitätsrebsortiment nach dem Weingesetz aufgenommen werden. In der
Fol-
ge wurden
diese pilztoleranten Sorten in der Weinbaupraxis gut angenommen und bilden
auch
den Gegenstand öffentlicher
Förderung im Rahmen des EU-Umstellungs- und
Umstrukturie-
rungsprogrammes.
Völlig
verfehlt wäre es jedenfalls, würde man neue Sorten aus anderen Gebieten
importieren
und ungeprüft unter
österreichischen Weinbaubedingungen mit der Produktion beginnen.
In
diesem Fall wären
sämtliche Fragen der weinbaulichen Anpassung, aber auch des
Weintyps
und der
Weinqualität aus dem Blickwinkel der Konsumenten ungeklärt.
Gemäß der
Stellungnahme der NÖ Landesregierung wurden im NÖ Landesweingut Retz
2001
Rebflächen der
Rebsorte Neuburger gerodet und für eine Neuauspflanzung vorbereitet.
2005
werden zehn
pilzresistente Sorten gepflanzt und mit der Standardsorte Blauer Zweigelt
vergli-
chen. Das Material wird derzeit
veredelt und stammt von der Höheren Bundeslehranstalt und
Bundesamt für Wein-
und Obstbau Klosterneuburg. Die Bewirtschaftung der
Versuchsfläche
erfolgt nach den Richtlinien des
Bioweinbaues.
Zusätzlich
werden seit mehreren Jahren die Rebsorten Roesler und Ráthay am
Landeswein-
gut
Retz auf 44 ar geprüft, auch diese Weingärten werden als Bioweingärten geführt.
Als Flä-
che für diese Exaktversuche
stehen insgesamt 67 ar zur Verfügung, die Weine werden
durch
Mikrovinifikation ausgebaut.
Mitte Juni 2004 findet eine
Fachexkursion mit Weinbaufachleuten des Landes NÖ und der NÖ
Landes-Landwirtschaftskammer in die
Forschungsinstitute Freiburg und Weinsberg der Bun-
desrepublik Deutschland statt. Dort werden
pilzresistente Sorten gezüchtet, die auch in den
NÖ Landesweingütem
Retz und Krems getestet werden sollen. Die Eignung des Anbaues wird
ebenso wie die zu erzielende Weinqualität geprüft
werden. Versuchsflächen werden derzeit
vorbereitet.
Zu den Fragen 10 und
11:
Der Gehalt
an Malvidindiglukosid im Wein kann als Hinweis auf die Produktion des
Weines
aus
interspezifischen Sorten (allgemein sprachlich auch als Hybriden bezeichnet)
herangezo-
gen werden. Diese Zuordnung
ist insofeme von Bedeutung, als gemäß Art. 19 der EU-
Marktordnung Wein VO
1493/99 für die Erzeugung von Qualitätsweinen lediglich Sorten
der
Art Vitis Vinifera zulässig
sind (Weine aus interspezifischen Sorten dürfen nur für die
Herstel-
lung von Tafelwein verwendet werden).
Die
Internationale Organisation für Rebe und Wein, O.I.V., in der auch Österreich
Mitglied ist,
führt in ihren Regeln für Analysenmethoden
an, dass ein Malvidindiglukosid-Gehalt von höchs-
tens 15 mg/l akzeptabel
ist. Im Vorjahr wurde jedoch ein Abänderungsvorschlag (Resolutions-
entwurf OENO 00/168) ausgearbeitet, wonach der
Gehalt an Malvidindiglukosid in Wein mit
auf 5 mg/l beschränkt werden
soll. Ausgenommen von dieser Beschränkung sind aber Weine,
welche auf der Basis von Hybridsorten oder
anderer, vom jeweiligen Staat zugelassener Sor-
ten erzeugt wurden.
Dieser Resolutionsentwurf wird voraussichtlich der Generalversammlung
2004
(welche in Wien stattfinden wird) vorgelegt und von dieser beschlossen
werden.
Resolutionen und
Regeln des O.I.V. sind Empfehlungen, welche sich an die Mitglieder
des
O.I.V. richten und
keine direkte Rechtskraft haben. Sowohl im nationalen
Rechtsbestand
Österreichs als auch im Rahmen der
weinrechtlichen Bestimmungen der EU gibt es keine Vor-
schriften über den Gehalt an Malvidindiglukosid,
weshalb auch kein diesbezügliches Verbot
der Inverkehrsetzung
derartiger Weine in Österreich oder der EU besteht.
Hinsichtlich der
Zuordnungskriterien für die Zugehörigkeit einer Sorte zur Art Vitis Vinifera
ist
zusätzlich
folgendes auszuführen: Laut Art. 17 Abs. 3 der Marktordnung für Wein finanziert
die
Europäische Kommission (EK) eine
unabhängige Studie über die Verwendung interspezifi-
scher Rebsorten. Die EK
hat im August 2002 eine Studie diesbezüglich in Auftrag gegeben,
die von
externen Auftragnehmern durchgeführt wurde, welche aus Frankreich,
Deutschland
und Ungarn stammten. Die Studie ist im Internet unter
folgendem Link einzusehen:
http://europa.eu.int/comm/aqriculture/markets/wine/index
fr.htm
Die Ergebnisse der Studie stellen
klar, dass mehrfache Rückkreuzungen von interspezifischen
Sorten einzig und allen aufgrund der
ampelographischen Eigenschaften (UPOV-Regeln; Re-
geln der internationalen
Vereinigung der Rebzüchter) wie z.B. der Form der Triebspitze oder
der Form
des Blattes einer bestimmten Art zuzuordnen sind. Die Zulassung der
österreichi-
schen Sorten Roesler
und Ráthay für
die Qualitätsweinproduktion erfolgte auf Basis dieser
Kriterien.
Zu Frage 12:
Die Höhere Bundeslehranstalt und
Bundesamt für Wein- und Obstbau in Klosterneuburg emp-
fiehlt für den
Bioweinbau grundsätzlich dieselben Sorten wie für den Qualitätsweinbau,
insbe-
sondere jedoch die Sorten Roesler
und Ráthay im
Rotweinbereich sowie die Weißweinsorten
Bronner und Johanniter.
Zu Frage
13:
Im ÖPUL
wurde der Bioweinbau über die Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise" bis
dato
mit 1,35 Mio. EUR
gefördert. Bio-Wein-Projekte wurden weiters mittels nationaler
Förderungen
(Dienstleistungs-Richtlinie,
Vermarktung) und „Artikel 9-Förderungen"
(Betriebsleiterqualifika-
tion) unterstützt.
Zu Frage
14:
Ein Ziel
des zitierten Bio-Aktionsprogramms ist, dass allen Schülern der Höheren
Landwirt-
schaftlichen Bundeslehranstalten (HBLA),
die das Bundesministerium für Land- und Forstwirt-
schaft, Umwelt und Wasserwirtschaft erhält,
Kenntnisse über die biologische Landwirtschaft
vermittelt werden. Dies wurde
in den Entwürfen der neuen Lehrpläne für die HBLA entspre-
chend
berücksichtigt.
Der
Schulbetrieb der genannten landwirtschaftlichen Fachschulen fällt nicht in den
Kompe-
tenzbereich
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft,
sondern des Landes.
Abschließend darf
auf die in der Anlage angeführten, vom Bundesministerium für Land-
und
Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft durchgeführten extern vergebenen Forschungs-
projekte
verwiesen werden.
Anlage:
Projekt
Nr. BWO 042213
Höhere Bundeslehranstalt und
Bundesamt für Wein- und Obstbau (Dr. Ferdinand REGNER);
Projektlaufzeit:
2004 - 2008
Weiterentwicklung des Bioweinbaus unter
österreichischen Bedingungen
Projekt
Nr. BWO 042212
Höhere Bundeslehranstalt und
Bundesamt für Wein- und Obstbau (Dr. Ferdinand REGNER);
Projektlaufzeit:
2004 - 2006
Variabilität bei der Rebsorte
Grüner Veltliner
Projekt Nr. BWB 023306
Bundesamt für Weinbau;
Projektlaufzeit: 2002 - 2004
Die Aurebe Vitis vinifera
ssp.sylvestris der Donau/Marchauen (gemeinsam mit BWO)
Projekt Nr. BWO 012237
Höhere Bundeslehranstalt und
Bundesamt für Wein- und Obstbau (Dr. Ferdinand REGNER);
Projektlaufzeit: 2001 - 2004
Genetische Kartierung von Mg Ineffizienz
bei der Sorte Welschriesling
Projekt Nr. BWO 003235
Höhere
Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau; Projektlaufzeit: 2000 -
2001
Biologischer Weinbau /
Konventioneller Weinbau
Projekt Nr. BWB 023304
Bundesamt für Weinbau;
Projektlaufzeit: 2002 - 2003
Der
Gehalt an gesundheitsbezogenen Inhaltsstoffen in Rebneuzüchtungen der
Wein-
bauschule Bgld.
Projekt
Nr. BWO 532201
Höhere Bundeslehranstalt und
Bundesamt für Wein- und Obstbau (DI Herwig KASERER);
Projektlaufzeit:
1953 - 2001
Selektionszüchtung bei Edelsorten zur
Wein- und Tafeltraubenerzeugung
Projekt Nr. BWO 592202
Höhere Bundeslehranstalt und
Bundesamt für Wein- und Obstbau (DI Herwig KASERER);
Projektlaufzeit:
1959 - 2001
Prüfung ausländischer Neuzüchtungen auf
ihren Anbauwert für Österreich
Projekt Nr. BWO 642203
Höhere
Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau (Dr. Ferdinand
REGNER);
Projektlaufzeit: (langjährig)
Verbesserung vorhandener und
Gewinnung neuer Rebsorten durch Kombinationszüch-
tung
Projekt Nr. BWO 842204
Höhere Bundeslehranstalt und
Bundesamt für Wein- und Obstbau (DI Herwig KASERER);
Projektlaufzeit:
1984 - 2001
Prüfung der
Rebsorten Neuburger und Veltliner grün auf den Unterlagsreben 5BB,
SO4,
5C, 41B,
R27,
26G und Ruggieri
als Ringversuch mit Landesweinbauschulen
Projekt Nr. BWO 942215
Höhere Bundeslehranstalt und
Bundesamt für Wein- und Obstbau (DI Wilhelm WUNDERER);
Projektlaufzeit: 1994 -
2002
Prüfung der Leistung von wichtigen
Grundtypen der Unterlagszüchtung im Glashaus
und im
Freiland
Projekt Nr. BWO 982226
Höhere Bundeslehranstalt und
Bundesamt für Wein- und Obstbau (Dr. Ferdinand REGNER);
Projektlaufzeit:
1998 - 2001
Resistenzmarker bei Rebe
amtlichen Beurteilung zur weiteren Hebung
des Qualitätsweinniveaus in Österreich
Projekt
Nr. BWO 3611
Höhere
Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau; Projektlaufzeit: 2000 -
2004
Genbankpflanzen
Weinbau am Bundesamt für Wein- und Obstbau
Projekt
Nr. BWO 972701
Höhere
Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau (Dipl.-Ing. Herwig
KASE-
RER);
Projektlaufzeit: 1997 - 2002
Österreichischer Beitrag zum
EU-Projekt RESGEN - European network for grapevine
genetic
resources - conservation and
characterisation
Forschungsprojekt Nr.
962
Zentrum
für angewandte Genetik der Universität für Bodenkultur (O.Univ.-Prof. Dr.
Josef
GLÖSSL)
Projektlaufzeit:
1995 -1997
Genetische Differenzierung von Rebmaterial mittels DNA-Analytik